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   BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52   

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https://dejure.org/1953,1071
BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52 (https://dejure.org/1953,1071)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1953 - 4 StR 608/52 (https://dejure.org/1953,1071)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1953 - 4 StR 608/52 (https://dejure.org/1953,1071)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 990/51
    Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52
    Ob die Gefahr einer Beeinträchtigung begründet war, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 2, 358) nicht entscheidend von dem wirtschaftlichen Erfolg der im Einzelfall abgeschlossenen Geschäfte ab, sondern muß auch nach ihren immateriellen Wirkungen auf die beteiligten Wirtschaftskreise beurteilt werden.

    Die Ansicht des Landgerichts, daß die staatliche Wirtschaftsplanung mitten Deputatkohlen nicht rechne, ist nicht zutreffend, wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat (BGHSt 2, 358 ff; Urteil vom 25. September 1952 - 4 StR 877/51).

    Die Kenntnis der Strafbarkeit seines Verhaltens ist in diesem Zusammenhang unerheblich (BGHSt 2, 358 ff).

  • BGH, 25.09.1952 - 4 StR 877/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.02.1953 - 4 StR 608/52
    Die Ansicht des Landgerichts, daß die staatliche Wirtschaftsplanung mitten Deputatkohlen nicht rechne, ist nicht zutreffend, wie der erkennende Senat wiederholt dargelegt hat (BGHSt 2, 358 ff; Urteil vom 25. September 1952 - 4 StR 877/51).
  • BGH, 04.11.1957 - GSSt 1/57

    Kennzeichnung einer Zuwiderhandlung nach äußerlichen Merkmalen als

    Der 2. Strafsenat will diese Frage verneinen, sieht sich jedoch hieran durch die Entscheidungen des 4. Strafsenats 4 StR 877/51 vom 25. September 1952 und 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953 gehindert, nach denen der Vorsatz des Täters sämtliche Merkmale umfassen muß, die sein Verhalten als Wirtschaftsstraftat kennzeichnen.
  • BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53

    Rechtsmittel

    Der Überschuß, zu dessen Verwertung für die Bedürfniss der Allgemeinheit eine verantwortungsbewußte Wirtschaftslenkung in Zeiten der Kohlenknappheit schreiten muß, steht den Bewirtschaftungsbehörden zur anderweitigen Verteilung zur Verfügung (BGHSt 2, 358, 360; BGH 4 StR 877/51 vom 25. September 1952; 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953).
  • BGH, 02.07.1953 - 5 StR 125/53

    Rechtsmittel

    Darauf, ob sich der Angeklagte der in § 6 WiStG begründeten Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Wirtschaftsstraftat bewußt war, kommt es nicht an (vgl. BGH Urteil vom 19.2.1953 - 4 StR 608/52).
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 294/54

    Rechtsmittel

    Verantwortungslos im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 2 WiStrG handelt, wer sich seiner Verantwortung gegenüber dem staatlichen Interesse an der Aufrechterhaltung der Wirtschaftsordnung bewusst ist, aber die dadurch gebotene Rücksichtnahme in verwerflicher Weise verabsäumt (BGH 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953; Drost-Erbs Anm V 3 c zu § 6 WiStrG).
  • BGH, 19.02.1954 - 4 StR 567/53

    Rechtsmittel

    Auch die Haupttäter brauchen im übrigen nur diejenigen Merkmale gekannt und - mindestens bedingt - gewollt zu haben, die ihr Verhalten als Wirtschaftsstraftat kennzeichnen (BGH 4 StR 608/52 vom 19. Februar 1953).
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